Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehende Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen den Reisenden und Rotana Tours GmbH. Sie ergänzen die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes (§§ 651a-k BGB, Bundesgesetzblatt Teil 1/1979, S. 509ff) und füllen diese Vorschriften aus. Sie berücksichtigen ebenfalls die durch das vom deutschen Bundestag am 21.04.1994 beschlossene Reiserecht.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, verbindlich für Sie, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über ein Computer-Reservierungs-System erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Alle Ermäßigungen, wie z.B. Kinderermäßigungen, müssen bei Anmeldung beantragt werden.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, wenn wir die schriftliche Reisebestätigung/Rechnung dem Anmelder bzw. dem vom Anmelder gewählten Buchungsbüro zugesandt haben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für 10 Tage ab Zugang der Reisebestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung annehmen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach, werden wir Ihnen direkt oder über Ihr Reisebüro die vollständige Reisebestätigung aushändigen oder zusenden.

2. Bezahlung

2.1 Bei Vertragsabschluss ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises zu leisten, ansonsten ist die Reiseanmeldung nichtig. Der Restbetrag ist spätestens 60 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden erst mit Eingang der Restzahlung ausgehändigt.
2.2 Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, berechtigt uns dies, nach einer Mahnung, zum Rücktritt vom Vertrag. Rotana Tours GmbH kann dann als Entschädigung Rücktrittsgebühren ent-sprechend Ziffer 5.2 verlangen, es sei denn, das bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Sollten Sie bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein, wenden Sie sich bitte an uns oder Ihr Reisebüro.
2.3 Entschädigung für Reiserücktritte, Bearbeitung- und Umbuchungskosten sowie Versicherungsprämien sind bei Rechnungs-stellung sofort fällig.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs-beschreibungen in der Ausschreibung und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Aus-schreibung enthaltenen Angaben sind für Rotana Tours GmbH bindend. Rotana Tours GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, wenn Sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und wenn Sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung und Einhaltung der Flugpläne. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, Streckenführung und des Fluggerätes sind oft nicht vermeidbar. Wir sind insoweit zu einer Leistungsänderung jederzeit berechtigt. Eventuelle Gewähr-leistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Rotana Tours GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reispreises oder eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, hat Rotana Tours GmbH Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseanritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, sind Sie berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Rotana Tours GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Rotana Tours GmbH. Der Rücktritt ist von Ihnen schriftlich zu erklären. 5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann Rotana Tours GmbH Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalisierter Storno-kosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen:
a.) Stornobedingungen für Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften, Bedarfsluft-verkehrsgesellschaften (Charter) oder bei eigener Anreise

Bis zum 60.Tag vor Reiseantritt –

30 % des Reisepreises pro Person

Ab 59.-30. Tag vor Reiseantritt –

50% des Reisepreises pro Person

Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt –

100 % des Reisepreises pro Person

Bei Nichtantritt der Reise – 100 % pro Person

b.) Stornobedingungen für Hajj Flugreisen

Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt –

30 % des Reisepreises pro Person

Ab dem 44. – 30. Tag vor Reiseantritt –

50 % des Reisepreises pro Person

Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt –

100 % des Reisepreises pro Person

Bei Nichtantritt der Reise – 100 % pro Person

5.3 Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder der Beförderungsart vorgenommen, erhebt Rotana Tours GmbH bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 25,– pro Reiseteilnehmer. Sollten nachweislich höhere Umbuchungsgebühren anfallen, so haben diese Sie zu tragen.
5.4 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Rotana Tours GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber Rotana Tours GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 5.5 Im Falle eines Rücktritts kann Rotana Tours GmbH von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nehmen Sie Reiseleistungen ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch Rotana Tours GmbH. Es bleibt Ihnen jedoch der Nachweis ersparter Aufwendungen des Reiseveranstalters oder eines, Rotana Tours GmbH entstandenen, geringen Schadens vorbehalten.

7. Rücktritt und Kündigung durch Rotana Tours GmbH

Rotana Tours GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1 Fristlose Kündigung des Reisevertrags aus wichtigem Grund. Wenn Sie die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung seitens Rotana Tours GmbH, nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Rotana Tours GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

7.2 Kündigung bis 2 Wochen vor Reiseantritt: bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reise-ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Rotana Tours GmbH verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Rotana Tours GmbH Sie da-

von zu unterrichten.

7.3 Kündigung bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Rotana Tours GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die Rotana Tours GmbH im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht seitens Rotana Tours GmbH besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und sie die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn sie Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern Sie von einem Ersatzangebot seitens Rotana Tours GmbH keinen Gebrauch machen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Rotana Tours GmbH als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Rotana Tours GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Rotana Tours GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zu Last.

9. Gewährleistung / Mitwirkungsverpflichtung

9.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Rotana Tours GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

Rotana Tours GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie die entsprechende Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben, können Sie nach Reiseende gegenüber Rotana Tours GmbH ??. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Rotana Tours GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist, verweigert wurde oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schriftlich kündigen.

9.2 Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. (Schadensminderungspflicht)

  1. a) Eventuell auftretende Mängel der Reiseleistungen sind daher unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Wenn Sie festgestellte Mängel der Reiseleitung nicht anzeigen, haben Sie später keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Können Ihre Beanstandungen auch von der Reiseleitung nicht hinreichend behoben werden, ist vor Ort zusammen mit unserer Reiseleitung eine Niederschrift über die Beanstandung abzufassen und gegen zu zeichnen.

Erwarten Sie bitte nicht von unserer Reiseleitung, dass Sie von Ihnen verfasste Schriftsätze unterschreibt. Die Niederschrift ersetzt nicht die Geltendmachung der Ansprüche innerhalb der Monatsfrist.

  1. b) Bei Nichteintreffen des Gepäcks oder Beschädigung müssen Sie an Ort und Stelle eine Schadensanzeige bei der befördernden Fluggesellschaft machen, da anderenfalls die Zurückweisung von Ansprüchen droht. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernimmt Rotana Tours GmbH keine Haftung.

10. Haftung des Reiseveranstalters

10.1 Rotana Tours GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
  1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  3. die Richtigkeit der Reisebeschreibung
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
10.2 Rotana Tours GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Wird im Rahmen der Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausge-stellt, so erbringt Rotana Tours GmbH insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseaus-schreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Rotana Tours GmbH haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hinzuweisen sind und die Ihnen auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

11. Haftungsbeschränkungen

11.1 Die vertragliche Haftung von Rotana Tours GmbH ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder – soweit Rotana Tours GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Für alle gegen Rotana Tours GmbH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder gar grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Rotana Tours GmbH bei Personenschäden bis € 75.000,00 und bei Sachschäden bis € 4.000,00. Lieg der Reisepreis unter € 1.333,00, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungs-höchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.

11.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Be-schränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Rotana Tours GmbH hierauf berufen.

11.4 Sofern Rotana Tours GmbH vertraglich Luftfrachtführer ist, haftet Rotana Tours GmbH ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gem. den Bestimmungen des Luftverkehrs-gesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada und anderen (Montrealer Abkommen). Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Kanadaverkehr, beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigungen von Gepäck. Kommt Rotana Tours GmbH bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des HGB und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

11.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sport-ausübungen und anderen Ferien-aktivitäten auftreten, haftet Rotana Tours GmbH nur, wenn Rotana Tours GmbH ein Verschulden trifft.

Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Reisen ist ein einwandfreier Gesundheits-zustand sowie Tropen- und Tauchtauglichkeit.

11.6 Rotana Tours GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sport-veranstaltungen, Besuche, Mietwagen) und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

11.7 Rotana Tours GmbH empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Reiseunfall/kranken- und Reisegepäckversicherung

12. Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung

12.1 Sämtliche Ihrer Ansprüche nach §§ 651c-f BGB müssen Sie innerhalb von 2 Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber Rotana Tours GmbH geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

13. Pass, Visa, Devisen, Gesundheits-vorschriften, Reisevorschriften

13.1 Rotana Tours GmbH informiert Sie in dieser Ausschreibung über die Pass- und Visumserfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die jeweilige Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Ferner werden dort die Fristen für die Erlangung der Pass- und Visumsdokumente genannt. Sie sind jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine falsch- oder Nichtinformation durch Rotana Tours GmbH in dieser Ausschreibung (Informations-seite) bedingt sind. Der vorstehenden Informationsverpflichtung von Rotana Tours GmbH nach, haben Sie bei dem jeweils zuständigen Konsulat selbst und auf eigene Verantwortung Auskunft über die Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften einzuholen und die erforderlichen Fristen einzuhalten.

13.2 Sollten Einreisevorschriften nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, kann Rotana Tours GmbH Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14. Flugzeiten

Soweit Rotana Tours GmbH vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Anschluss- und Rückflugzeiten haben Sie sich frühestens 3 Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Rotana Tours GmbH nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Rotana Tours GmbH zurückzuführen sind, wenn auch die Flug-gesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

15. Reiseversicherungen

Bei Abschluss einer Reiseversicherung über Rotana Tours GmbH kommt das Versicherungs-verhältnis ausschließlich zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft zustande. Es ist Ihre alleinige Obliegenheit, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Rotana Tours GmbH tritt hier als Vermittler auf und haftet nicht für die Versicherung.

16. Insolvenzschutz

Rotana Tours GmbH hat für den Fall der Insolvenz sichergestellt, dass Ihnen soweit Reiseleistungen deshalb ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Auf-wendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden.

17. Gerichtsstand

Gerichtsstand der Rotana Tours GmbH ist entsprechend ihrem Firmensitz Köln. Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte.

Reiseveranstalter: Rotana Tours GmbH, Flach-Fengler-Str. 62-64, 50389 Wesseling

Wichtiger Hinweis zur Pilgerfahrt

Sehr geehrter Reisender,

im Zusammenhang mit Ihrer bevorstehenden Pilgerreise möchten wir auf die Besonderheiten dieser Reise ausdrücklich hinweisen.

 

Für Saudi-Arabien gelten besondere Ein- und Ausreisebestimmungen.

Bei Abreise aus Deutschland müssen Sie sich unbedingt
4 Stunden vor Abflug auf dem Flughafen einfinden.

Bei Einreise müssen Sie Ihren Reisepass den dortigen Behörden bis zu Ausreise zur Aufbewahrung überlassen.

 

Bei Einreise erhalten Sie 2 Transfer Checks. Diese sind unbedingt immer mitzuführen.

Rotana Tours GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Haftung übernommen wird, für Fälle, die sich aus dem Verstoß gegen diese Bedingung ergeben sollten.


Diese beiden Checks decken den gesamten Transport in Saudi-Arabien ab, sowie den Aufenthalt in den Zelten in Mena und Arafat. Diese Leistung wird von der saudischen Regierung übernommen.

Rotana Tours GmbH übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

 

Bei der Rückreise aus Saudi-Arabien müssen Sie sich unbedingt
12 Stunden vor Abflug auf dem Flughafen einfinden

 

Rotana Tours GmbH wünscht Ihnen eine angenehme Reise.

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